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Ratgeber für Barrierefreiheit

Um den Begriff „Barrierefreiheit“ einfach und klar verständlich zu machen, möchten wir auf dieser Seite einen zusätzlichen Service anbieten, da Touristiker sich vermehrt mit Umbauarbeiten und einschlägigen Bestimmungen bzw. Gesetzen auseinandersetzen müssen.
Im folgenden Abschnitt haben wir deshalb eine Reihe von einfachen Ratschlägen vorbereitet, also eine Art Handbuch, in dem erklärt wird, was man tun kann und was man vermeiden soll, um allen Gästen eine vollständige und autonome Benutzung aller Räumlichkeiten im Gastbetrieb zu ermöglichen, selbstverständlich unter besonderer Berücksichtigung des Gesetzes (Ministerialdekret vom 14. Juni 1989, Nr. 236), der neuen Landesverordnung über die Beseitigung und Überwindung von architektonischen Hindernissen (Dekret des Landehauptmanns vom 19. August 2005, Nr. 38) aber auch und vor allem des Hausverstandes und der Logik.

Externe Parkplätze

Bei externen Parkplätzen ist es sehr wichtig, dass der dem Haupteingang am nächsten gelegene Autoabstellplatz stets für Personen mit beschränkter Mobilität bestimmt wird. Darauf ist durch die entsprechende Beschilderung (gelbe Streifen am Boden und/oder ein Schild mit dem Rollstuhlsymbol) klar und deutlich hinzuweisen.
Der Abstellplatz bzw. die Abstellplätze (die Zahl der Abstellplätze ist von der Anzahl der für Personen mit beschränkter Mobilität zugänglichen Zimmer abhängig – durchschnittlich sind es zwei) sollte/n überdacht und breiter als die üblichen Abstellplätze sein, wenn möglich mindestens 3,20 Meter breit, damit Rollstuhlfahrern auch bei schlechtem Wetter ein bequemer Wechsel vom Auto in den Rollstuhl ermöglicht wird.
Es liegt auf der Hand, dass es sehr wichtig ist, diese Parkplätze eben zu gestalten, ohne starkes Gefälle und mit Asphalt- oder Zementbelägen (von allen anderen Arten von Bodenbelag ist abzuraten: Kies, Gras, Gittersteine, Platten, Würfel mit breiten und nicht abgedichteten Fugen sind auszuschließen, weil sie eine selbstständige, gleitende Mobilität im Rollstuhl stark beeinträchtigen, so dass oft die Hilfe einer anderen Person notwendig ist).

Garagen - Tiefgaragen

Durch die Verlegung der Autoabstellplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität in die Tiefgarage können oft viele und ansonsten unlösbare Probleme bewältigt werden, wie z.B. Bodenbeschaffenheit (nicht zu beseitigendes Gefälle), Bodenbelag und Überdachungsmöglichkeiten.
Hinsichtlich der Anzahl der Autoabstellplätze (entsprechend der Anzahl der zugänglichen Zimmer), der Breite (3,20 Meter) und der Beschilderung (gelbe Streifen und/oder Schild mit Rollstuhlsymbol) gelten bei Garagen im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für externe Parkplätze.
Liegt die Garage im Untergeschoss, so müssen die Autoabstellplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität in unmittelbarer Nähe des Aufzugs oder einer anderen Hebevorrichtung liegen und so ausgerichtet sein, dass im Notfall (z.B. Brand) sofort ein sicherer Zufluchtsort oder ein zugänglicher Fluchtweg erreicht werden können.

Externe Zugangswege

Unter Zugangsweg versteht man einen externen Verbindungsweg, welcher es ermöglicht, vom Parkplatz aus zum Haupteingang zu gelangen. Damit ein solcher Gehweg wirklich für alle, auch für Gäste mit schweren Koffern zugänglich ist, sollte dieser ausreichend breit (mindestens 90 cm), gleichmäßig und eben sein. In jenen Fällen, in welchen es einfach nicht möglich ist, Höhenunterschiede zu vermeiden, ist es ratsam, auf Stufen zu verzichten und einen Zugang mit sehr geringer Neigung oder eine echte Rampe vorzusehen. Bei sehr langen Gehwegen ist es äußerst wichtig, immer wieder verbreiterte Flächen (150 x 150 cm) zum Manövrieren einzuplanen, um Rollstuhlfahrern und Familien mit Kinderwagen das Wenden zu ermöglichen. Wie bei den Parkplätzen, ist es auch bei Zugangswegen ratsam, als Bodenbelag Asphalt oder Beton zu wählen. Unbedingt verzichten sollte man auf Kies, Gras, Gittersteine, Steinplatten und Pflastersteine mit breiten und nicht ausgefüllten Fugen, welche die selbständige Benützung des Weges verhindern und die Hilfe einer anderen Person voraussetzen. Abschließend möchten wir anmerken, auch darauf zu achten, Hindernisse in Kopfhöhe zu beseitigen, welche für jeden Passanten gefährlich sein könnten.

Rampen

Durch eine gut geplante Rampe kann sehr oft eine tolle Lösung für Personen mit eingeschränkter Mobilität gefunden werden. Doch auch hier gilt es einige Dinge zu berücksichtigen. So sollten Rampen breit genug (mindestens 90 cm) und nicht zu steil sein, damit wirklich alle Gäste (behinderte Menschen, Senioren und Familien mit Kleinkinder) in eine Einrichtung gelangen. Natürlich ist die Steigung von Rampen sehr wichtig und deshalb per Verordnung genau geregelt: für Neubauten soll die Steigung 5% nicht überschreiten. Ist dies aus technischen Gründen nachweislich nicht möglich, so ist eine Steigung von 8% zulässig, genauso wie im Falle von Anpassungsarbeiten. Am Anfang und am Ende einer Rampe, aber auch dazwischen, sollten keine Türen sein, die das Vorbeikommen von Personen im Rollstuhl erschweren. Bei Rampen, die länger als 10 m sind, sollte ein ausreichendes und ebenes Podest eingeplant werden, damit man seine Kräfte sammeln kann. Wichtig bei einer Rampe ist auch die seitliche Begrenzung, wie z.B. Handläufe oder Randsteine.

Eingänge 

Eingänge sollten für alle Gäste und ihr Gepäck breit genug sein - natürlich auch alle Vorräume in Gängen, wo Flure aufeinander treffen.
So sollten auch die schmalen Stellen eines Vorraumes die Drehung eines Rollstuhls in jedem Fall gewährleisten und deshalb auf keinen Fall geringer als 1,50 m zuzüglich des Platzbedarfs von etwaigen Türen sein.
Außentüren sollten mindestens 90 cm breit sein und sich leicht öffnen lassen.
Vorhandene Höhenunterschiede sollten in jedem Fall durch leichte Rampen überwunden werden, damit z. B. auch eine Mutter mit Kinderwagen jeden Bereich der Ferienunterkunft mühelos erreichen kann.
Auch Lieferanten sind über einen stufenlosen Eingang froh!

Rezeption

Auch im Rezeptionsbereich sollte man einige Dinge berücksichtigen.
So sollte zu mindestens ein Teil der Arbeitsfläche (Theke) der Rezeption tiefer und unterfahrbar sein, damit auch Personen im Rollstuhl Anmeldungsformulare ausfüllen können.
Gleiches gilt auch für die Position des Telefons und der Internetkonsole im Rezeptionsbereich, welche allen Gästen zu Verfügung stehen.
Abschließend vielleicht noch ein Hinweis zur Bodenbeschaffenheit: Läufer und Teppichböden bereiten Gästen mit Mobilitätseinschränkungen häufig Schwierigkeiten.

Flure und Gänge

Flure und Gänge sind die inneren Verbindungswege eines Gebäudes. Nicht selten befinden sich gerade in diesen Bereichen Zeitschalter für das Licht. Diese sollten allerdings so eingestellt sein, dass auch ältere Gäste genügend Zeit haben, den Flur zu verlassen und nicht im Dunkeln tappen. Damit alle Gäste mühelos aneinander vorbeikommen, legt die neue Landesverordnung die Mindestbreite von Fluren mit 1,50 m fest und zwar überall dort, wo Türen vorhanden sind und an Stellen, wo diese einen rechten Winkel bilden. In allen anderen Fällen beträgt die Mindestbreite 1,10 m. Ferner sollten Innentüren z.B. auch von Senioren mühelos bedient werden können und hierfür eine Mindestbreite von 80 cm aufweisen und sich nach außen öffnen lassen. Jedes Treppenhaus sollte so ausgerichtet sein, dass niemand versehentlich aus dem Aufzug kommend unmittelbar in einen Treppenaufgang stürzen kann. Zudem empfiehlt es sich, unbedingt darauf zu achten, dass keine Säulen, Beleuchtungskörper oder Möbel den Raum in Korridoren einschränken oder Gefahrenquellen, insbesondere in Kopfhöhe darstellen!
Gut sichtbare Hinweisschilder erleichtern allen Gästen die Orientierung und die Benützung der jeweiligen Einrichtungen. Deshalb sollten diese nach Möglichkeit hell ausgeleuchtet und mit einer kontrastreich gestalteten Reliefschrift gestaltet sein, damit auch Senioren und sehschwache Gäste sich zurechtfinden.

Treppen

Stiegen und Treppen sind wichtige Verbindungen zwischen verschiedenen Ebenen in und um einem Gebäude und gerade deshalb sollten auch bei der Planung von Treppen alle Personengruppen berücksichtigt werden. Treppen sollten generell mindestens 120 cm breit sein, damit alle Gäste die Treppe (auch im Notfall) benutzen können und mühelos aneinander vorbei kommen. Gerade Treppenläufe sind bequem zu begehen, da sie im Unterscheid zu Wendeltreppen über gleichmäßig breite Auftrittsflächen verfügen. Die Auftrittsflächen der Stufen sollten mindestens 30 cm breit sein und die Tritthöhe sollte maximal 17 cm betragen, damit beispielsweise auch Kinder und ältere Gäste die Treppen ohne Schwierigkeiten benützen können. Stufen stellen generell eine hohe Unfallgefahr da, welche durch eine gute Beleuchtung und durch eine gute Markierung von Übergängen verringert werden kann. Eine gute Beleuchtung leuchtet die Stufe vollständig aus und verhindert, dass sich irritierende Schatten bilden. Vorsicht ist in jedem Fall auch bei der Reinigung der Treppen geboten, da Feuchtigkeit sehr leicht zum  Ausrutschen führen kann. In Bereichen, wie beispielsweise dem Eingangsbereich oder im Wellnessbereich, in denen verstärkt mit Rutschgefahr zu rechnen ist, sollten Stufen in jedem Fall rutschfest ausgestattet sein. Vor allem Stiegengeländer und Handläufe bieten allen Gästegruppen einen festen Halt und verringern die Sturzgefahr: als wichtige Hilfe sollten Handläufe deshalb immer beidseitig und durchgängig sein, am besten in einer Höhe von 100 cm.

Fahrstühle

Aufzüge gewährleisten allen Gästen die Benutzung der einzelnen Geschosse einer Ferienunterkunft. Damit auch Personen im Rollstuhl den Aufzug mühelos benutzen können, sollte der Fahrkorb mindestens 140 cm tief und 110 cm breit sein und über eine 80 cm breite und automatische Tür verfügen - eine gesetzliche Normvorgabe, welche alle neu installierten Aufzugsanlagen (nach 1992) normalerweise erfüllen. Der offene Aufzug sollte sich genau auf gleicher Höhe mit dem Podest vor dem Lift einstellen, da Höhenunterschiede vor allem älteren Gästen häufig Schwierigkeiten bereiten. Die Bewegungsfläche vor den Aufzugtüren sollte ausreichend groß sein (150 x 150 cm) sein, damit auch Gäste mit großen Gepäckstücken aneinander vorbeikommen. Um zu verhindern, dass Gäste in den Türen eingeklemmt werden, sollten die Türen des Aufzugs mindestens 8 Sekunden offen bleiben. Die angefahrenen Etagen sollten akustisch angekündigt werden und die Druckknopfanzeige im Lift sollte auch taktil wahrnehmbar sein, damit auch sehschwache Gäste den Aufzug selbständig bedienen können. Für die Sicherheit der Gäste sollte in jedem Aufzug außer der Alarmglocke auch eine Gegensprechanlage vorhanden sein, wenn möglich in einer Höhe, welche auch Kinder noch erreichen.

Treppenlift

Manchmal ist es nicht möglich, einen Aufzug zu installieren, da die Struktur eines Gebäudes dies nicht zulässt. Damit auch in diesen Fällen alle Gäste die unterschiedlichen Ebenen eines Gebäudes erreichen, sind für Höhenunterschiede bis zu 4 m als Alternative zu den Aufzügen Treppenlifte zulässig. Ein Treppenlift ist eine Anlage mit einer Tragfläche zur Beförderung von stehenden, sitzenden (bei einigen Treppenliften wird die Tragfläche durch einen Sitzstuhl ersetzt) oder im Rollstuhl sitzenden Personen. Die Tragfläche sollte für einen Gast im Rollstuhl natürlich mühelos befahrbar sein und hierfür eine entsprechend große Grundfläche von mindestens 80 cm x 120 cm aufweisen. Auch die Bewegungsfläche vor dem Treppenlift sollte breit genug sein (mindestens 140 cm). Zudem sollte man besonders auf die Sicherheit anderer Personen achten, welche eventuell mit dem fahrenden Lift in Berührung kommen könnten und gerade deshalb sollte man allen Mitbenutzern des Treppenaufganges in jeder Position eine freie Sicht von ca. 2 m auf die fahrende Tragfläche gewährleisten. Akustische und optische Signale, welche auf den Betrieb der Anlage hinweisen, bringen zusätzliche Sicherheit für alle Gäste. Treppenlifte verfügen zudem über die sog. Totmannsteuerung, einem Bedienungsschalter, der den Betrieb nur durch eine ständige Aktivierung ermöglicht (man muss einen Schalter ständig gedrückt halten). Bedenken sollte man weiters, dass im Freien installierte Treppenlifte über die ganze Länge witterungsgeschützt sein sollten.

Hebeplattform

Wenn die Installation eines Aufzugs nicht möglich ist,  sind zur Überwindung von Höhenunterschieden auch von über 4 m als Alternative zu Aufzügen auch Hebeplattformen (oder Hebebühnen) zulässig. Damit man mühelos ein- und aussteigen kann, sollte auch bei Hebebühnen die Bewegungsfläche vor dem Zugang mindestens 140 cm breit und die Transportfläche selbst mindestens 80 cm x 120 cm groß sein. Die Anlage sollte mit einem Schutz gegen Absturz-, Scher-, Quetsch- und Stoßgefahr ausgestattet sein und hierfür den einschlägigen technischen Vorschriften entsprechen. Auch Hebebühnen verfügen aus Gründen der Sicherheit über eine Totmannsteuerung. Alle Zugänge zur Hebeplattform müssen unbedingt mit einer Schranke versehen sein, die in jedem Fall verhindert, dass Personen versehentlich unter die Hebebühne kommen und erdrückt werden könnten.

Gästezimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Eine wichtige Überlegung bei der Auswahl von Gästezimmern oder Ferienwohnungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen ist ihre Lage innerhalb eines Gebäudes: Nach Möglichkeit sollten sich die entsprechenden Zimmer nämlich im Erdgeschoss oder in unmittelbarer Nähe eines Fahrstuhls befinden, um den Zugang zum Zimmer zu erleichtern.
Damit ein Gast im Rollstuhl auch ohne Hilfe mühelos ins Zimmer kommt, sollte sich die Zimmertür nach außen öffnen lassen und mindestens 80 cm breit sein. Auch Schiebetüren erleichtern den Zugang zum Zimmer enorm. Generell sollte man auch darauf achten, dass sich Zimmertüren leicht öffnen lassen, damit Kinder und Senioren ohne Schwierigkeiten in das Zimmer gelangen. Besonders günstig ist es, wenn die reservierten Zimmer sehr geräumig sind, damit sich alle Gäste mit der nötigen Freiheit im Zimmer bewegen können und selbständig das Bett, den Schrank, das Badezimmer und den Balkon erreichen. Gerade das Bett sollte zumindest auf einer Seite sehr gut zugänglich sein und deshalb seitlich mindestens 100 cm und vorne mindestens 80 cm Freiraum aufweisen. Die Betthöhe selbst sollte zwischen 40 und 50 cm betragen. Wichtig ist weiters die Erreichbarkeit von Lichtschaltern, Fenstergriffen usw. und des Telefons, welche sich auf einer maximalen Höhe von 140 cm befinden sollten. Abschließend gilt es anzumerken, dass Teppichboden für Rollstuhlfahrer immer eher ungünstig ist, sodass man glatte Bodenbeläge bevorzugen sollte.

Bäder

Genauso wie das Gästezimmer selbst, sollte auch das dazugehörige Bad für Gäste mit Behinderungen ausgestattet sein und über eine Schiebetür oder eine nach außen zu öffnende Badezimmertür verfügen. Sollte ein Gast unmittelbar hinter der WC-Tür zu Sturz kommen, ist es nämlich äußerst wichtig, dass sich die Tür nach außen öffnen lässt. Zudem sollten sich gerade WC-Türen im Notfall immer auch von außen öffnen lassen.
Alle Sanitärmöbel im Badezimmer sollten so angeordnet sein, dass Rollstuhlfahrer diese selbständig und problemlos anfahren, erreichen und benutzen können. Böden sollten besonders im Sanitärbereich in jedem Fall rutschfest sein. Für zusätzliche Sicherheit im Badezimmer sollten alle scharfen Kanten abgerundet werden.
Das WC selbst sollte seitlich und von vorne anfahrbar sein und über belastbare Haltegriffe verfügen, welche Gästen mit Behinderungen, Senioren und Schwangeren eine enorme Hilfestellung bieten. In greifbarer Nähe vom WC sollte unbedingt eine Alarmklingel vorhanden sein.
Damit Gäste im Rollstuhl das Waschbecken benutzen können, sollte dies unterfahrbar sein und über flexible Anschlüsse verfügen, welche gefühllose Beine nicht verletzten. Ein Augenmerk sollte man auch auf die Spiegelhöhe richten, damit sich im Rollstuhl sitzende Gäste überhaupt im Spiegel sehen können. Interessant sind hierbei sicherlich regulierbare Spiegel.
Viele Menschen mit Behinderungen bevorzugen eine Dusche gegenüber einer Badewanne, was am Ende jedoch von den persönlichen Gepflogenheiten eines jeden Einzelnen abhängt.
Eine barrierefreie Dusche sollte idealer Weise ebenerdig sein und über einen stufenlosen Zugang verfügen (max. Höhenunterschied 2,5 cm). Die Duschtasse sollte sehr breit sein und über einen Duschvorhang oder eine geräumige Duschbox verfügen, die sich im besten Fall auf der gesamten Breite öffnen lässt, damit der Gast mitsamt seinem Rollstuhl hineinfahren kann.
Ein Klappsitz ermöglicht es Senioren, sich während dem Duschen bequem hinzusetzten.
Sowohl die Dusche als auch die Badewanne sollten mit gut positionierten Haltegriffen und einer Alarmklingel ausgestattet sein.
 
 
 
 
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